Termin: | 10.12.2022 |
Ort: | virtuelles Klassenzimmer / Online Seminar |
Dauer: | 09:00 -ca. 17:00 Uhr |
Referenten: |
Ulrich Hennig, Physiker Dr. Peter Blattner, MSc. |
BZÄK/DGZMK: | 9 Fortbildungspunkte |
Gebühren: |
129,00 € (zzgl. ges. MwSt.) |
Wie bekannt ist, müssen Zahnärztinnen/Zahnärzte die Fachkunde im Strahlenschutz (§ 48 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung) alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von zuständiger Stelle anerkannten Strahlenschutzkurs für Zahnärztinnen/Zahnärzte aktualisieren.
1. Gesetzliche Grundlagen, Zahnärztliche Röntgenstelle
2. Wichtige Neuheiten aus (StrlSchV) u. Richtlinien
3. Vorschriften zu Inbetriebnahme, Betrieb u. Stilllegung
4. Strahlung: Quellen, biolog. Wirkung, Grundbegriffe Dosimetrie, prakt. Strahlenschutz in der zahnärztlichen Praxis
5. Patientendosis: Belichtungsparameter im Dentalbereich - Qualitätssicherung bei konventioneller Bildgebung (QM-Röntgen)
6. Qualitätssicherung bei digitaler Bildgebung (QM-Röntgen) - Prüfkriterien u. Prüfprotokolle - Befundungsmonitor
7. Anforderungen an Bildparameter (BZÄK)
8. Anforderungen an Dokumentation u. Archivierung
9. Patientendosis u. Intraorale Positionierung - Darstellung von Positionierungstechniken (Vorteile, Nachteile)
10. Patientendosis u. extraorale Positionierung - Fehler im extraoralen Röntgenbild
11. Neue dentale Röntgenverfahren (DVT) - Vorschriften, Begriffe, Vorteile, Nachteile, Geräte, Demo Datensatz-Patient
12. Mitteilungen der „Röntgenstelle der BZÄK“
13. Abschlussprüfung - Multiple-Choice-Test für alle Teilnehmer
14. Ausgabe der Zertifikate
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin entsprechend der Fachkunde-Richtlinie Medizin in der Fassung vom 27.06.2012, Anlage 3.1.
Ulrich Hennig, Physiker
Ulrich Hennig Vita:
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Dr. Peter Blattner, MSc.
VitaDr. med. dent. Peter Blattner, Master of Science Implantologie und oraler Chirurgie
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Ab 01. Januar 2015 wieder Bildungsscheck sichern!
Das Sonderprogramm »Bildungsscheck NRW« wird von der
Landesregierung weitergeführt. NRW braucht zukünftig mehr
Fachkräfte und nutzt Mittel des »Europäischen Sozialfonds« für
diese Qualifizierungsoffensive.
Beschäftigte können Bildungsschecks für sich selbst beantragen,
Betriebe bzw. Unternehmen Anträge für Ihre Mitarbeiter/innen
stellen. Der Zuschuss lohnt sich für alle Förderberechtigten:
50% der Kursgebühren werden ggf. erstattet (max. 500€).
Wir beraten Sie gern, ob Sie für eine Bildungsmaßnahme im
Dentalen Schulungszentrum Remscheid Förderung durch den
Bildungsscheck beziehen können.
Mehr Informationen finden Sie hier: NRW-Bildungsscheck.
FUNDAMENTAL® GbR
Dentales Schulungszentrum Remscheid
Gertenbachstr. 38
42899 Remscheid
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