Datenschutz | 17.01.2019
Vier Jahre lang heftig diskutiert und debattiert, wurde im April 2016 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Da diese zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam wird, gelten ab 25. Mai 2018 für fast alle EU-Länder die gleichen Standards. Deshalb sollten Zahnärzte mit einer grundsätzlichen Überprüfung starten, welche Änderungen relevant sind, wo in der Praxis Anpassungsbedarf besteht und welche Ressourcen notwendig sind, um dem neuen Standard gerecht zu werden.